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Schuldnerbetreuung

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Als Schuldnerberatung wissen wir natürlich aus zahlreichen gesammelten Erfahrungen, wie schwer es Schuldnern fällt täglich zum Briefkasten zu gehen um die Post zu holen. Die Angst es könnten schon wieder Briefe von Gläubigern, Inkassodiensten oder Rechtsanwälten im Briefkasten sein, treiben einem Angst, Unwohlsein und die Schweißperlen auf die Stirn.

Nicht selten werden Briefe von Schuldnern nicht mehr geöffnet sondern landen ungelesen in eine Schublade im schlimmsten Fall sogar im Papierkorb.

Für eine Schuldnerberatung oder gar für die Beantragung einer Verbraucher- oder Regelinsolvenz ist es aber sehr wichtig, dass alle Gläubigerunterlagen vollständig vorhanden sind, denn nur so können, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben auch alle Gläubiger pflichtgemäß berücksichtigt werden.

Sie wieder ohne Angst, Unwohlsein und Schweißperlen auf der Stirn zum Briefkasten gehen?

Sie möchten einfach nur in Ruhe und ohne Druck sich mit Ihren Verbindlichkeiten auseinandersetzen und prüfen welchen Weg Sie gehen wollen?

Sie erwarten einen höheren Geldbetrag um Ihre Verbindlichkeiten bezahlen zu können und wollen sich bis dahin nicht mit den Gläubigern groß auseinandersetzen?

Dann haben wir für Sie genau das Richtige!

Wir bieten Ihnen für eine monatliche Gebühr von 25,00 € die Schuldnerbetreuung an. Sollten Sie mehr als 10 Gläubiger haben, berechnen wir für jeden weiteren Gläubiger monatlich 10,00 € zusätzlich.

Unsere Betreuung ist keineswegs zeitlich begrenzt. Wir kämpfen gemeinsam für Ihr schuldenfreies Leben. Unser Service kann daher auch erst dann enden, sobald Ihre finanziellen Probleme gelöst wurden.

Voraussetzung für eine umfassende Betreuung unsererseits ist, dass Sie den Kontakt zu uns herstellen. Wir können Sie nur unterstützen, wenn Sie bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen. Vor allem der erste Schritt ist jedoch häufig der schwierigste. Nichtsdestotrotz können wir Ihnen nur raten, den Mut aufzubringen. Vieles lässt sich vermeiden, je früher Sie einen Neuanfang planen möchten. Bedenken Sie immer, dass es sehr viele Menschen gibt, die zumindest ein ähnliches Problem haben. Das Wichtigste ist insoweit, dass Sie sich für Ihre Situation nicht schämen. Dafür gibt es nämlich keinen Grund, jeder Mensch hat auch das Recht, gewisse Fehler zu begehen.

Welchen Nutzen haben Sie davon eine Schuldnerbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Der Nutzen liegt klar auf der Hand, Ihre Gläubiger nehmen während der Betreuungszeit in der Regel den Kontakt mit uns auf um entsprechende Informationen zu erhalten.

  • Dadurch erhalten Sie in der Regel keine Gläubigerpost (ausgenommen gerichtliche Zustellungen und Einschreiben) mehr nach Hause in Ihrem Briefkasten.
  • Durch die Betreuung durch uns, bekommen Sie Zeit, in Ruhe und ohne Druck den für Sie richtigen Weg aus der Schuldensituation zu finden.
  • Sie erhalten einen Überblick über die gegen Sie bestehenden Forderungen der Gläubiger und können daraus ein gezieltes Sanierungskonzept erarbeiten (gern auch mit unserer Hilfe).
  • Ihre Gläubigerunterlagen sind geordnet und übersichtlich.
  • Sollten Sie sich dazu entschließen eine Schuldenbereinigung im Rahmen der Insolvenz durchführen zu wollen, haben Sie alle Ihnen bekannten Gläubiger beisammen und können somit die Berücksichtigung der Ihnen bekannten Gläubiger sicherstellen.
  • Ihre Gläubiger werden von uns bei Bedarf über Ihre jeweilige Finanzsituation (vorausgesetzt wir haben von Ihnen regelmäßig aktuelle Einkommensnachweise) informiert.
  • Sollten Sie sich entscheiden, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit eventuell anschließendem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch uns bearbeiten zu lassen, werden Ihnen bei einer Schuldnerbetreuungszeit von mindestens 6 und maximal 24 Monaten zwischen 5 % und 20 % der entstehenden Bearbeitungsgebühren erlassen.

Gibt es eine Mindestdauer der Betreuungszeit.

Ja. Um eine für Sie effiziente Schuldnerbetreuung aufzubauen und damit Sie wirklich erst mal in Ruhe zum Denken in Ihrer Situation kommen, beträgt die Mindestbetreuungszeit 12 Monate, danach verlängert sich diese Betreuungszeit immer jeweils um weitere 12 Monate.

Kündigung der Schuldnerbetreuung

Eine Kündigung der Schuldnerbetreuung kann fühestens zum Ablauf der ersten 12 Monate und danach jeweils zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Sie haben weitere Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder vereinbaren Sie ein Termin zur persönlichen und kostenlosen Erstberatung.

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