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Unsere Dienstleistungen im Überblick, klar, deutlich, transparent und nachvollziehbar

Unseren Mandanten gegenüber legen wir hierbei den allergrößten Wert auf Offenheit, Tranzparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Arbeit. Aus diesem Grunde möchten wir hier in einer kurzen und übersichtlichen Zusammenfassung nachvollziehbar und ganz deutlich deklarieren was wir für Sie tun können und welche Arbeiten und Dienstleistungen nicht! von uns erbracht werden.

 

Diese Arbeiten leisten wir für Sie:

  • erstes unverbindliches und kostenfreies Informationsgespräch, (keine juristische Rechtsberatung)
  • Sichtung und Aufbereitung Ihrer Gläubigerunterlagen, (kaufm. Dienstleistung)
  • kaufm. Recherche bei fehlenden Gläubigern oder Gläubigerunterlagen
  • vollständige kaufm. Koordination und Organisation Ihrer außergerichtlichen Entschuldung
  • mathematische Kalkulation Ihrer außergerichtlichen Entschuldung, (nach Absprache und Wünschen unserer Mandanten)
  • kaufm. Entschuldungskonzeption, (nach gemeinsamer Absprache mit unseren Mandanten)
  • kaufm. Erstellung von annahmewürdiger Vergleichskorrespondenz für alle beteiligten und involvierten Gläubigerparteien
  • mathematische Berechnung der monatlichen Rückzahlungsrate an vorhandene Gläubigerparteien, (nach Absprache und Wünschen unserer Mandanten)
  • kaufm. Abschluss Ihrer gütlichen und außergerichtlichen Entschuldung

 

Diese Arbeiten und Dienstleistung können wir nicht! für Sie erbringen:

  • Einleitung eines gesetzlichen Insolvenzverfahrens nach “§ 305 InsO“, für diese rechtsberatende Tätigkeiten müssen geeignete Personen oder Institutionen nach “§ 305 InsO” separat und unabhängig von uns beauftragt werden. Wir erbringen ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art.
  • alle Arten der Rechtsberatung
  • Rechtsbesorgungsgeschäfte
  • Steuerberatung
  • Kreditvermittlung
  • Baufinanzierungen
  • Umschuldungen
  • Verkauf oder Vermittlungen von Finanzdienstleistungen
  • Verkauf oder Vermittlung von Versicherungen oder Bausparverträgen
  • Vermittlung von Anwälten oder Fachanwälten
  • Annahme von Mandantengelder zur Weiterleitung an die jeweiligen Gläubigerparteien

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